Zusammenfassung
Die Schwangerschaft einer Arzthelferin löst eine Reihe arbeitsrechtlicher Folgen für
den Arbeitgeber, den Arzt in seiner Praxis, aus. Die Rechte, die einer schwangeren
Arbeitnehmerin zustehen, sind im Gesetz zum Schütze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz
-MuSchG) geregelt (1,2). Das Mutterschutzgesetz enthält Bestimmungen über Beschäftigungsverbote,
Kündigungsschutz sowie über Leistungen, die beansprucht werden können.